Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2002 - I ZB 22/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7049
BGH, 18.04.2002 - I ZB 22/99 (https://dejure.org/2002,7049)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2002 - I ZB 22/99 (https://dejure.org/2002,7049)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2002 - I ZB 22/99 (https://dejure.org/2002,7049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Markenrecht - 6 - Markenregister - Tabakerzeugnisse - Raucherartikel - Markenstelle - Deutsches Patentamt - Angemeldete Marke - Fehlende Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Warenverzeichnis - Schutzhindernis

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Eintragungsfähigkeit der Zahl "6"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZB 22/99
    Zahlen sind nach der ausdrücklichen Bestimmung der angeführten Regelung als Marke schutzfähig (BGH, Urt. v. 20.10.1999 - I ZR 110/97, GRUR 2000, 608, 609 = WRP 2000, 529 - ARD-1).

    In einer späteren Entscheidung hat er dazu ausgeführt, die Zahl "1" sei für die Dienstleistungen "Sendung und Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, auch durch Draht-, Kabel- und Satellitenfunk" schon deshalb nicht konkret unterscheidungskräftig, weil sie als Grundzahl und erste Ziffer der Zahlenreihe für derartige Dienstleistungen nach der allgemeinen Lebenserfahrung vom angesprochenen Verkehr in der Regel beschreibend und nicht kennzeichnend verstanden werde; insoweit sei der Verkehr besonders auf dem Gebiet der Sendung und Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen allgemein an die beschreibende Verwendung derartiger Ordnungszahlen (zur Unterscheidung einzelner Programme eines Senders) gewöhnt (BGH GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1).

  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZB 22/99
    In seiner "FÜNFER"-Entscheidung (Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95) hat der Bundesgerichtshof die Frage noch offengelassen, ob einer einstelligen Zahl generell die Unterscheidungskraft abzusprechen sei (vgl. HABM MarkenR 1999, 323, 324 Tz. 14 - Zahl "7"; s. auch Prüfungsrichtlinien des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt Nr. 8.3 ABl. [HABM] 1996, 1307; tendenziell wohl auch Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rdn. 65) oder ob eine Einzelfallprüfung stattzufinden habe (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 21/92, GRUR 1997, 366, 367 - quattro II; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn. 116b ff. mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung).
  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 21/92

    "quattro II"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - I ZB 22/99
    In seiner "FÜNFER"-Entscheidung (Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95) hat der Bundesgerichtshof die Frage noch offengelassen, ob einer einstelligen Zahl generell die Unterscheidungskraft abzusprechen sei (vgl. HABM MarkenR 1999, 323, 324 Tz. 14 - Zahl "7"; s. auch Prüfungsrichtlinien des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt Nr. 8.3 ABl. [HABM] 1996, 1307; tendenziell wohl auch Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rdn. 65) oder ob eine Einzelfallprüfung stattzufinden habe (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 21/92, GRUR 1997, 366, 367 - quattro II; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn. 116b ff. mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung).
  • KG, 17.05.2013 - 12 W 51/13

    Handelsregistereintragung einer GmbH: Unterscheidbarkeit bei Verwendung einer

    Auch im Marken- und Wettbewerbsrecht ist die Verwendung von Zahlen als Unterscheidungsmerkmal grundsätzlich zulässig (vgl. § 3 MarkenG) und bereits in Einzelfällen Gegenstand von Entscheidungen gewesen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 27.11.2003, I ZR 79/01, der eine Verwechslungsgefahr zwischen "Telekom" und "01051 Telecom" verneint hat; BGH, Beschluss vom 18.04.2002, I ZB 22/99; OLG Köln, Urt. v. 25.11.2005, 6 U 77/05, zu einer geringen Ähnlichkeit auch ziffernmäßig nebeneinander liegender Zahlen).
  • KG, 23.10.2012 - 12 W 48/12

    Handelsregistereintragung einer GmbH: Unterscheidbarkeit von Firmen durch

    Auch im Marken- und Wettbewerbsrecht ist die Verwendung von Zahlen als Unterscheidungsmerkmal grundsätzlich zulässig (vgl. § 3 MarkenG) und bereits in Einzelfällen Gegenstand von Entscheidungen gewesen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 27.11.2003, I ZR 79/01, der eine Verwechslungsgefahr zwischen "Telekom" und "01051 Telecom" verneint hat; BGH, Beschluss vom 18.04.2002, I ZB 22/99, wonach eine einstellige Zahl im Markenregister eintragungsfähig ist; OLG Köln, Urt. v. 25.11.2005, 6 U 77/05, zu einer geringen Ähnlichkeit auch ziffernmäßig nebeneinander liegender Zahlen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht